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bild zeigt einen baum am see in der abendsonne

Nachhaltiger Beratungsansatz

Im Berufsalltag gilt die Erkenntnis, dass es «den einzigen richtigen» Lösungsansatz oft nicht gibt. Der gewählte Lösungsansatz ist in vielen Fällen eine Kompromisslösung unter Einbezug verschiedener Aspekte. Ein klassischer Zielkonflikt besteht beispielsweise in den Bereichen Steueroptimierung und Versicherungsleistungen.

Wird durch verschiedene Massnahmen das steuerbare Erwerbseinkommen tief gehalten, beispielsweise durch einen selbst gewählt tiefen, nicht marktgerechten Lohn, ergeben sich andererseits offene Fragen hinsichtlich der Risikoversicherungen und der künftigen Rentenleistungen.

 

Risikoversicherungen

Bei den Risikoversicherungen lässt sich das Problem mittels vertraglicher Anpassungen lösen. Viele Versicherungsgesellschaften und Branchenverbände bieten bei der Taggeldversicherung (Unfall, Krankheit) die Versicherung einer festen Lohnsumme an. Hier muss aber sichergestellt sein, dass der Versicherte die Höhe dieser festen Lohnsumme periodisch überprüft und an die persönlichen Lebensumstände (z.B. Änderung Zivilstand, Gründung einer Familie, steigende Lebenshaltungskosten) anpasst. Gerade in der Gründungsphase werden hier oft aus Kostengründen eher tiefer Einkommen versichert und später geht die Anpassung an die realen Verhältnisse oder den effektiven Bedarf vergessen. Im Schadenfall kann dies zu existentiellen Schwierigkeiten führen. Am besten überprüft man diese Lohnsumme einmal jährlich. Falls sich die privaten Verhältnisse unterjährig markant verändern, z.B. durch Familiennachwuchs, ist eine umgehende Anpassung unerlässlich.

Bei der Invalidenversicherung (AHV und BVG) gelten allerdings die AHV-pflichtigen Einkommen! Im Falle einer Invalidität ist hier bei einem tiefen Einkommen mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.

Altersrenten

Altersrenten

Die Rentenleistungen aus der Säule 1 (AHV) sind an das AHV-pflichtige Einkommen gekoppelt. Ein über Jahre tiefes AHV-pflichtiges Einkommen führt im Zeitpunkt des späteren Rentenbezugs zu empfindlichen Rentenkürzungen. Selbst wenn man über die ganze Erwerbszeit lückenlos in die AHV einbezahlt hat, garantiert das keine volle AHV-Rente. Nebst der Anzahl Beitragsjahre ist auch die Höhe des versicherten Einkommens, unter Berücksichtigung von Erziehungsgutschriften, für die Rentenberechnung massgebend. Ferner ist zu beachten, dass im Falle einer Ehescheidung die AHV-pflichtigen Einkommen je zur Hälfte den Ehegatten zugerechnet werden (Splitting). Oft geht beim Abschluss des Scheidungsverfahrens das Splitting vergessen, was dann erst im Zeitpunkt des Rentenbezugs durch die Ausgleichskasse vorgenommen wird und zu unliebsamen Überraschungen führen kann. Dazu kommt noch, dass man für das Splitting die alten Scheidungsakten wieder hervorholen und die AHV dokumentieren muss. Besser ist es also, nach Eintreten der Rechtskraft des Scheidungsurteils gleich auch das Splitting zu verlangen!

Bei der beruflichen Vorsorge (Säule 2) ist der versicherte Lohn in der Regel ebenfalls an das AHV-pflichtige Einkommen gebunden. Wie bei der AHV generiert ein tiefer versicherter Lohn automatisch weniger Sparkapital und damit auch weniger Substanz für die spätere Rente oder einen Kapitalbezug. Zusammen mit der zu beobachtenden Senkung der Renten-Umwandlungssätze hat dies massgeblichen Einfluss auf die finanzielle Sicherheit im Alter.

Die Vorsorgestiftung überprüft übrigens oft nicht, ob der gemeldete Lohn auch tatsächlich dem Lohn gemäss AHV-Deklaration entspricht. Wer in der Säule 2 höhere Lohnsummen als in der AHV versichert, handelt sich Probleme mit der Steuerbehörde ein. Ein Indiz für solches Tun ergibt sich z.B. aus dem Lohnausweis im Falle eines Missverhältnisses zwischen Bruttolohn und BVG-Abzug.

Im Falle der Säule 3a (freie, gebundene Vorsorge) gilt nebst dem Höchstbetrag für die Selbständigerwerbenden auch die Limite von maximal 20 % des Erwerbseinkommens. Wenn das Einkommen also sehr tief ist, limitiert sich auch diesbezüglich automatisch die Selbstvorsorge. Die Einzahlung in die Säule 3a ist unbedingt empfehlenswert, je früher umso besser. Die Kontolösungen sind aufgrund des Tiefzinsumfeldes eher unattraktiv und der einzige Vorteil besteht in der Sicherheit gegen Wertschwankungen. Besser sind fondsgebundene Produkte, welche, je nach Risikofreudigkeit, einen geringen oder höheren Anteil an Aktien enthalten. Aber Achtung: hier gibt es enorm viele Produkte, welche teure Verwaltungsgebühren (TER) aufweisen und somit einen massgeblichen Teil der Bruttorendite wieder wegfressen. Es lohnt sich auf jeden Fall, Produkte nicht nur nach dem Anlageerfolg, sondern auch hinsichtlich TER-Kosten zu vergleichen!

Ebenso sind gemischte Produkte, welche noch Risikoversicherungen enthalten, genau zu prüfen! Auch hier muss verglichen werden, wieviel der in der Säule3a integrierte Versicherungsschutz zu Lasten der Rendite kostet.

Fazit

Steueroptimierung um jeden Preis hat seinen Preis! Es gilt, jeden einzelnen Fall auf die persönlichen Verhältnisse und die Risikofähigkeit zu prüfen. Dabei sind auch die künftigen Altersleistungen und Anwartschaften zu berücksichtigen. Oft liegt die Lösung im Merksatz «das Eine tun und das Andere nicht lassen».

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